Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung erweitert den Schutz der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung werden zusätzlich auch die Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherungsnehmers abgedeckt, die man nicht beeinflussen kann, und die durch höhere Gewalt an das Fahrzeug geführt werden. Der Begriff ist weit gefasst, und jede Versicherung versichert andere Schäden, die dazu zählen können. Zum einen werden von den Versicherungen Schäden reguliert, die durch Elementarereignisse entstanden sind. Dieses sind Schäden durch die Umwelt, wie Unwetter oder Hochwasser.

Des weiteren deckt die Teilkaskoversicherung die Schäden ab, die durch Feuer entstanden sind, wie zum Beispiel nach einem Kabelbrand.
Auch die Schäden am eigenen Fahrzeug, die Folge eines Tieres sind, werden von den meisten Versicherungen übernommen. Die Schäden können nach einem Unfall mit einem Tier entstanden sein, oder aber auch direkt durch Tiere, wie zum Beispiel, wenn ein Marder die Kabel durchbeißt.

Auch für den Fall eines Diebstahles sollte die Teilkaskoversicherung einstehen; nicht nur der Diebstahl des Fahrzeuges sondern auch bei versuchtem Diebstahl und bei Diebstahl von Sachen aus dem Fahrzeug, tritt die Teilkasko Versicherung ein.
Alle genannten Beispiele werden von den Versicherungen angeboten, jedoch nicht alle bei jeder Versicherung, und auch die Leistungen aus den einzelnen Schadensmöglichkeiten sind bei den Versicherungen unterschiedlich.
Um die Kosten für die Teilkasko Versicherung für die Versicherungsnehmer gering zu halten, bieten die Autoversicherungen an, die Versicherung mit einem Selbstbehalt im Schadensfall abzuschließen. Das bedeutet, dass die Versicherung erst dann mit Zahlungen eintritt, wenn die zu regulierende Summe den Wert des Selbstbehaltes übersteigt.